
Endstellenregel:
- Die Endstelle (letzte Ziffer) eines Produkts Pab zweier ganzer Zahlen a und b ist dieselbe wie
- die Endstelle des Produkts PE der Endstellen von a und b.
z.B. a = 72, b = 89
Pab = 72 · 89 = 6408
PE = 2 · 9 = 18
Die Endstellenregel gilt genauso für (hinter dem Komma) endliche Dezimalzahlen, denn man erinnere sich:
zwei Dezimalzahlen werden schriftlich miteinander multipliziert, indem man
- die beiden Zahlen erstmal ohne Kommas (als wären sie ganze Zahlen) miteinander multipliziert und
- dann vom Ergebnis so viele Nachkommastellen abträgt, wie beide Ausgangsdezimalzahlen zusammen Nachkommastellen hatten.
